Ballonsportgruppe Mittelhessen e.V. Startseite
BEITRAGS u. GEBÜHRENORDNUNG ab 03/2013
1. Mitgliedsbeiträge:
Jedes Mitglied (außer Ehrenmitgliedern) hat einen Jahresbeitrag zu entrichten;
dieser beträgt:
Gr.A) für
aktive Mitglieder (Piloten, Anwärter und Ballonhalter) Euro
Gr.B) für
aktive Mitglieder (Observer, Rückholer u. Helfer) Euro
Gr.C) für passive Mitglieder (Förderer) Euro 20,-**
*Zusätzlich zum BSG-Mitgliedsbeitrag kommen die personenbezogenen Verbandsbeiträge für DFSV, HLB, DAeC und LSB (s. Anlage Verbandsbeiträge) hinzu. Der Beitrag ist jährlich und im Voraus zu entrichten; er wird bargeldlos per Bankeinzug erhoben.
**Der Beitrag beinhaltet den Verbandsbeitrag LSB
2. Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr beträgt:
Gr.A)
für aktive Mitglieder (Vollmitglieder) Euro
Ballon-Ausbilder, die im Verein schulen, zahlen die Gebühr
nach Gr. B.
Gr.B)
für aktive Mitglieder (Observer, Rückholer u. Helfer) Euro
Gr.C) für passive Mitglieder (Förderer) Euro 20,-
Wechseln Mitglieder der Gruppe B oder C in die Vollmitgliedschaft,
so ist eine erweiterte Aufnahmegebühr von Euro 200,- zu zahlen.
3. Ausbildung:
Die Kosten des Lehrers muss der Schüler mit dem Lehrer aushandeln. Der Verein zahlt zusätzlich an den Lehrer einen Zuschuss von Euro 20,- für jede Schulungsfahrt. Ein Nachweis ist vom Lehrer zu erbringen.
Sind über den Verein Ballone zum Zwecke der Ausbildung gemeldet, sind alle entstehenden Kosten (Charter, Gas, etc.) durch den Schüler mit dem Eigner zu regeln.
4. Schadensregulierung:
Bei
Schäden haftet der Schädiger, jedoch maximal mit Euro
5. Sonstiges:
Die
Vergütung für die Startgeländebesitzer und die Genehmigungsgebühr ist auch von
den Privatballonbesitzern zu erbringen. Die Kosten werden durch eine
Startplatzpauschale je Ballon abgegolten (Vorstandsbeschluss, z.Zt. Euro