Ballonsportgruppe Mittelhessen e.V.            Startseite

 

 

BEITRAGS u. GEBÜHRENORDNUNG ab 03/2013    

                     

 

1. Mitgliedsbeiträge:

 

Jedes Mitglied (außer Ehrenmitgliedern) hat einen Jahresbeitrag zu entrichten;

dieser beträgt:

 

Gr.A) für aktive Mitglieder (Piloten, Anwärter und Ballonhalter)        Euro  35,-*

 

Gr.B) für aktive Mitglieder (Observer, Rückholer u. Helfer)             Euro  20,-*

 

Gr.C) für passive Mitglieder (Förderer)                                 Euro  20,-**

 

*Zusätzlich zum BSG-Mitgliedsbeitrag kommen die personenbezogenen Verbandsbeiträge  für DFSV, HLB, DAeC und LSB (s. Anlage Verbandsbeiträge) hinzu. Der Beitrag ist jährlich und im Voraus zu entrichten; er wird bargeldlos per Bankeinzug erhoben.

**Der Beitrag beinhaltet den Verbandsbeitrag LSB

 

 

2. Aufnahmegebühr:

 

Die Aufnahmegebühr beträgt:

 

Gr.A)  für aktive Mitglieder (Vollmitglieder)                            Euro 220,-

       Ballon-Ausbilder, die im Verein schulen, zahlen die Gebühr

       nach Gr. B.

 

Gr.B)  für aktive Mitglieder (Observer, Rückholer u. Helfer)             Euro  20,-

 

Gr.C)  für passive Mitglieder (Förderer)                                 Euro  20,-

 

Wechseln Mitglieder der Gruppe B oder C in die Vollmitgliedschaft,

so ist eine erweiterte Aufnahmegebühr von Euro 200,- zu zahlen.

 

 

3. Ausbildung:

 

Die Kosten des Lehrers muss der Schüler mit dem Lehrer aushandeln. Der Verein zahlt zusätzlich an den Lehrer einen Zuschuss von Euro 20,- für jede Schulungsfahrt. Ein Nachweis ist vom Lehrer zu erbringen.

Sind über den Verein Ballone zum Zwecke der Ausbildung gemeldet, sind alle entstehenden Kosten (Charter, Gas, etc.) durch den Schüler mit dem Eigner zu regeln.

 

 

4. Schadensregulierung:

 

Bei Schäden haftet der Schädiger, jedoch maximal mit Euro 1.000,-. Dies gilt auch für Schüler und vom Vorstand bestimmte Gastpiloten, die entsprechend zu verpflichten sind.

 

 

5. Sonstiges:

 

Die Vergütung für die Startgeländebesitzer und die Genehmigungsgebühr ist auch von den Privatballonbesitzern zu erbringen. Die Kosten werden durch eine Startplatzpauschale je Ballon abgegolten (Vorstandsbeschluss, z.Zt. Euro 20,- je Ballon).

 

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